Das Zürcher Obergericht hat beschlossen, per 1. Januar 2027 zwingend den elektronischen Rechtsverkehr einzuführen, allerdings beschränkt auf das Verwaltungsverfahren. Dazu müssen sich die Zürcher Anwältin zwingend auf einer Plattform registrieren.
In letzter Zeit häufen sich Unregelmässigkeiten bei den Postzustellungen. Und auch der Traum, Anwaltsleistungen in Zürich digital von irgendeiner Trauminsel aus zu erbringen und sich die Miete von Kanzleiräumlichkeiten, Kosten für Kopierer, Aktenablage usw. zu sparen ist verlockend.
Doch die zwangsweise Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr ist missbrauchsanfällig. Denn in letzter Zeit kommt es immer wieder Betrüger Zugang zu geschützten Daten und offiziell aussehenden E-Mail-Adressen verschaffen und so versuchen, dem Anwaltsgeheimnis unterstehende Informationen auszukundschaften.
Auch häufen sich die Berichte über die ersten Anwälte, die sich auf den elektronischen Rechtsverkehr eingelassen haben und deswegen eine Frist verpasst haben.
Wer gewährleistet meine Sicherheit vor Datenmanipulation und -missbrauch? Wer gewährleistet die Datensicherheit meiner Klienten? Und wer trägt die Kosten dafür?
Unter den gegebenen Umständen ist meine Bereitschaft, auch noch während 365 Tagen im Jahr die Sicherheit der postalische Zustellungen nicht nur für mich selbst, sondern auch für meine Klienten zu verwalten, indem ich als deren Zustelldomizil fungiere, nicht gegeben.
Ich nehme deshalb bis auf weiteres nur in einem beschränkten Umfange Beratungsmandate wahr und werde nach der hoffentlich erfolgreichen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch für Zivil- und Strafrecht entscheiden, ob, wo und in welcher Rechtsform ich die forensische Tätigkeit wieder aufnehme.