Immobilienrecht

“He who can, does. He who cannot, teaches.”  – George Bernard Shaw, Maxims for Revolutionists

Anwälte sind eine spezielle Spezies. Ich vertrete Arbeitnehmerinnen, obwohl ich selbständigerwerbend bin, Väter in Vaterschaftsklagen oder Ehemänner in Scheidungsverfahren obwohl ich eine Frau bin, Invalide obwohl ich mich bester geistiger und körperlicher Gesundheit erfreue, Straftäter und Verkehrssünder obwohl ich selber bislang noch nicht einmal eine Verkehrsbusse eingefangen habe. Ich zähle «Sozialfälle», «Erben» und «Milliardäre» zu meinen Klienten, obwohl ich meinen Lebensunterhalt seit ich erwachsen bin stets durch meine eigene Arbeit finanziert habe und weit davon entfernt bin, Milliardärin zu werden.  Und ich kann diese Menschen gut vertreten, gerade weil ich keine persönlichen Erfahrungen mit ihren Rechtsproblemen habe, sondern mir das Wissen dazu aneigne. Genau das macht meinen Beruf so spannend. Schon einmal von Flachwasserwelle gehört? Dann viel Glück bei Ihrem nächsten Canyoningabenteuer! Sagt ihnen Fluorqinolone etwas? Dann sind Sie hoffentlich Arzt und nicht Patient.

Immobilien sind dagegen anders. Man kann als Anwältin auch privat nicht nichts mit Immobilien zu tun haben, man ist entweder Mieter oder Immobilienbesitzer oder mindestens ein «Anhängsel» eines solchen.

Ich selber zähle seit über 15 Jahren zur Minderheit der Immobilienbesitzer in der Schweiz (nur etwas mehr als ein Drittel der Schweizer verfügt über selbstbewohntes Wohneigentum) und hier wiederum zur seltenen Spezies der Haus-Frauen («Nein, die neue Waschmaschine installiert nicht mein Ehemann, sondern ich selber!»). Und dazu zähle ich zur Untergruppe der Haus-Frauen (wenn es das überhaupt gibt), die ein unter eidgenössischem Denkmalschutz stehendes Haus ihr Eigen nennt; jedenfalls wenn man bei einem über dreihundertjährigen Haus sagen kann, es gehöre jemandem.

Bei einer solchen Immobilie reicht Bücherwissen nicht aus und auch der praktische Erfahrungshorizont des Durchschnittshandwerkers nicht. Ein denkmalgeschütztes Haus folgt seinen eigenen Regeln, wer SIA-Normen einhalten will oder Minergie-Standards erproben möchte, sucht sich besser ein anderes Objekt. Auch bei der Bewertung entziehen sich historische Häuser Standardkriterien, dasselbe gilt für die Schätzung der Renovationskosten. Denkmalschutzvorschriften können sehr nützlich sein, aber auch als Behinderung empfunden werden. In Vergessenheit geratene Grunddienstbarkeiten können plötzlich wieder Bedeutung erlangen.

Basierend auf meinen Erfahrungen biete ich als Beraterin und Rechtsvertreterin folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung bei Immobilienkaufverträgen insbesondere bei historischen Immobilien.
  • Vertretung bei Nachbarrechtsstreitigkeiten vor Gericht.
  • Beratung bei Mietverträgen insbesondere bei Immobilien im Privatbesitz.
  • Beratung von Hauseigentümern zum Umgang mit Messie-Mietern.
  • Vertretung bei Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht.
  • Vertretung von Hauseigentümern bei Exmissionsverfahren (Ausweisung von Mietern) vor Gericht.