Ostasien

Nach einer längeren Denkpause bedingt durch die wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der Volksrepublik China nimmt die Fajus Verlag GmbH ihre Publikationstätigkeit wieder auf. Publiziert werden Fachbücher zu Recht, Wirtschaft und Gesellschaft ostasiatischer Länder. Neuer Schwerpunkt der Verlagstätigkeit bilden die Länder der First Island Chain: Südkorea, Japan, Taiwan (Republik China) und die Philippinen.

Im Oktober 2024 ist im Fajus Verlag die «Länderfiche Taiwan 2024» erschienen. Auf rund 80 Seiten verschafft die Publikation dem Leser einen Überblick über Geschichte, Geografie, Politik und Wirtschaft Taiwans und vor allem über die bilateralen Beziehungen Taiwans zur Schweiz. Das Buch kann zum Preis von CHF 80.00 postalisch (Fajus Verlag, c/o Anwaltskanzlei Dr. iur. Maja Blumer, Weierstrasse 1, 8712 Stäfa) oder per E-Mail (office@fajus.com) bestellt werden. Ein Versand erfolgt nur an Postadressen in der Schweiz.

Autoren mit Publikationsprojekten, welche ihre wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Werke bei der Fajus Verlag GmbH veröffentlichen möchten, sind eingeladen, ihre Vorhaben mit der Verlegerin Maja Blumer persönlich zu diskutieren. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte an die Adresse office@fajus.com.

Aufgrund der aktuellen politischen und rechtlichen Entwicklungen betreffend die Volksrepublik China werden ab sofort sämtliche Blogartikel betreffend China und Hong Kong sowie die First Island Chain (Südkorea, Japan, Taiwan und Philippinen) 10 Tage nach Publikation mit einem Passwortschutz versehen. Privatpersonen können unter folgender E-Mail die Zugangsdaten für ältere Beiträge verlangen bzw. wünschen, dass sie bei Erscheinen neuerer Artikel per E-Mail benachrichtigt werden: office@fajus.com

Für individuelle Beratungen und Gutachten zu ostasiatischen Ländern vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Besprechungstermin mit Maja Blumer, entweder per E-Mail an maja.blumer@fajus.com oder per Telefon 044 545 23 07. Für die Beratungs- und Gutachtenstätigkeit gelten grundsätzlich die gleichen Tarifansätze wie für die gerichtliche Vertretung, d.h. ein Stundenansatz von CHF 300.